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Schlagwort Archiv: Mobilfunk

Grundstück mit Mobilfunkantenne kaufen, verkaufen oder zur Nutzung anbieten

Sendemast mit Mobilfunkantenne und Richtfunk

Sendemast mit Mobilfunkantenne und Richtfunk

Mobilfunk ist die Kommunikationsmethode der aktuellen Zeit. Anfang der 90er Jahre war im GSM Netz der 1. Generation noch eine relativ große Flächenabdeckung mit vergleichsweise wenigen Sendeanlagen möglich. Seither hat sich viel auf dem Mobilfunkmarkt verändert. Die 2. Generation mit GPRS und EDGE benötigte schon einige Funkmasten mehr und wird zum großen Teil heute noch eingesetzt. Eine Ablösung erfolgt derzeit in Zuge der Netzmodernisierung. Die 3. Generation (UMTS) mit H und H+ war eine Übergangsgeneration. Nachdem die 4. Generation, auch LTE oder LTE+ genannt ausgerollt wurde, sind eine Vielzahl von Funktürmen und Sendestationen hinzugekommen. Das Netz wurde in den Ballungszentren verdichtet und auf dem Land stark ausgebaut. Um eine gute Versorgung im LTE-Funknetz sicherzustellen werden die aktuellen Standorte mit neuen Funkantennen ausgerüstet. Seit 2021 ist das Funknetz der 5. Generation, auch 5G genannt, im Aufbau. Technisch bedingt sind dafür nochmals bedeutend mehr Mobilfunkantennen notwendig.

Grundstück mit Sendeantenne verkaufen oder Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber kündigen oder verlängern

Sie haben bereits einen Vertrag mit einem der auf dem deutschen Markt aktiven Mobilfunkbetreiber, Deutsche Telekom, Telefónica oder Vodafone sowie deren Tochterunternehmen welche die Verträge der Funkstationen bewirtschaften. Im Falle eines Verkaufes benötigen Sie ggfls. Hilfe oder Unterstützung bei der Abwicklung. Sollen Verträge mit dem Mieter angepasst oder neu bewertet werden, können Sie uns dazu ansprechen.

Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und möchten Sich mit Ihren Miterben auseinandersetzen und das geerbte Grundstück mit dem Mobilfunkturm oder dem Gebäude mit der Mobilfunkantenne verkaufen. Auch hier können wir Ihnen zur Seite stehen und ein Angebot unterbereiten. Unsere Auftraggeber suchen vorrangig im PLZ Bereich 0xxxx, 1xxxx, 3xxxx d.h. in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern geeignete Grundstücke.

Im Namen unserer Auftraggeber suchen wir ständig Eigentümer welche ihr Grundstück mit einer Mobilfunkanlage nicht mehr nutzen und es daher verkaufen wollen.

Grundstück für Mobilfunknutzung vermieten oder verkaufen – Standortangebot

Für die Erweiterung des Mobilfunknetzes der 4. und 5. Generation suchen wir im Namen unserer Auftraggeber neue Standorte. Als Grundstückseigentümer oder Eigentümergemeinschaft können Sie Ihr Grundstück für die Errichtung von einem Sendemast vermieten. Ob das Grundstück oder Gebäude dafür geeignet ist, ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Die endgültige Entscheidung über die Eignung fällt der jeweilige Mobilfunkbetreiber in Rahmen des Netzausbaus. Daher kann es sein, das ein Standort heute noch nicht interessant ist und kein Interesse an einer Anmietung besteht, im Rahmen der Netzverdichtung bzw. des Netzausbaus aber in Zukunft interessant werden könnte. Auch bestehende Standorte können zurückgebaut und durch andere, besser geeignete Standorte ersetzt werden. Gern können Sie Ihr Grundstück oder Objekt anbieten. Wir vermitteln gern den Kontakt. Kosten entstehen Ihnen dafür nicht. Mit Ihren Angebot unterstützen Sie den Mobilfunkausbau und verdienen dabei noch etwas Geld.

Telefonischer Kontakt

Gern erwarten wir Ihren Anruf unter: 034963099915

 

Kontakt per Mail an mobilfunk@hkimmo.de

Alternativ können Sie auch das Formular ausfüllen und uns darüber eine Nachricht zusenden.
Wir werden uns dann umgehend melden.

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    Grundstück mit/für Mobilfunk anbieten

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    Standorte von Sendeanlagen in Deutschland (Antennenstandorte)

    Eine gute Übersicht über die aktuellen Strandorte aller Sendestationen in den einzelnen Orten von Deutschland liefert die öffentliche Datenbank der Bundesnetzagentur. Die Benutzung ist kostenfrei und für Jederman möglich. Es sind neben allen Antennenstandorten für den Mobilfunk (Handynetz) auch Standorte für Amateurfunk und Behördenfunk verzeichnet. Auf dieser Webseite gibt es sehr umfangreiche Informationen über die Sicherheit der Sendeanlagen nachzulesen. Die Bundesnetzagentur erteilt unter anderem Standortbescheinigungen für Funkanlagen. Desweiteren sorgt sie für die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte für die elektromagnetische Strahlung welche für den Betrieb der Sendeanlagen notwendig ist.