Die Stadt Köthen hat im Amtsblatt vom 31.01.1025 Nr. 1 von 2025 die neuen Grundsteuerhebesätze bekanntgegeben. Dabei wurde darauf geachtet, das nach der Neuerhebung eine Aufkommensneutralität besteht. Es wurde die Grundsteuer B in 2 Positionen aufgeteilt. Die 1. Position betrifft Nichtwohngrundstücke und die 2. Position betrifft Wohngrundstücke. Diese Aufteilung soll wohl eine Steuerungswirkung haben und dazu führen, das unbebaute Grundstücke nicht mehr zum Spekulationsobjekt genutzt und der Wohnbebauung zugeführt werden.
Hier die neuen Hebesätze der Stadt Köthen, gültig ab 01.01.2025
Bisher bis 31.12.2024 | neu ab 01.01.2025 | Steigerung / Reduzierung | |
Grundsteuer A (Acker, Landwirtschaft) | 370 v.H. | 502 v.H. | + 35,7 % |
Grundsteuer B (Nichtwohngrundstücke) | 480 v.H. | 714 v.H. | + 48,75 % |
Grundsteuer B (Wohngrundstücke) z.B. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus | 480 v.H. | 476 v.H. | – 1 % |
Gewerbesteuer | 400 v.H. | 400 v.H. | +/- 0% |