EnEV 2014 (Energieausweis / Energiepass) bei Immobilien aus der Zwangsversteigerung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ist gültig ab 01.05.2014. Sie ist der Nachfolger der EnEV 2009 / 2007 (Gesetzblatt zur EnEV 2007 nicht mehr veröffentlicht) und erweitert diese um wesentliche Elemente.
Update 08.08.2020 – Einführung des Gebäudeenergiegesetzes – GEG als Ersatz der EnEV 2014
Der §80(3) regelt dort die Ausstellung und die Verwendung des Energieausweises. Gemäß dieser Bestimmung ist bei Verkauf, bei Vermietung oder Leasing ein Energieausweis notwendig. Da es sich bei der Versteigerung einer Immobilie eben nicht um einen Besitzwechsel handelt welcher den vorgenannten Kriterien entspricht, ist auch kein Energieausweis notwendig.
Update 2024 – Einführung des Gebäudeenergiegesetzes – GEG2024
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