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2. Änderung der Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt ab 01.03.2012

Erhöhung der Grunderwerbsteuer bei Immobilienverkäufen

Sachsen-Anhalt erhöht nach 2 Jahren die Grunderwerbsteuer und zieht damit mit anderen Bundesländern gleich. Diese Steuerart wird damit von 4,5% auf 5,0% ab den 01.03.2012 erhöht. Damit verteuert sich der Kauf von Immobilien weiter. Die Höhe aller Grunderwerbsteuern der einzelnen Bundesländer in Deutschland finden Sie gut aufbereitet bei [wikipedia]

Die Regelung können Sie nachlesen im Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer des Landes Sachsen-Anhalt. [Hier geht es zum Gesetzestext]