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Neuigkeiten aus der Region und aus der Immobilienwirtschaft

Die Stadt Köthen/Anhalt bietet Immobilien in ihrer Börse an.

Immobilienbörse der Stadt Köthen – im Angebot: der Ratskeller

Neben dem Ratskeller im Rathaus der Stadt, welcher zur Pacht ausgeschrieben ist, stehen auch diverse Grundstücke zum Verkauf. Aktuelle Angebote finden Sie hier [Immobilienbörse der Stadt Köthen/Anhalt]

Update 12.05.2017

Nachdem sich jahrelang kein Interessent zu einer Mietforderung von weit über 1.000,- €/Monat gefunden hatte, wurde diese stark gesenkt. Im Jahr 2012 zog endlich neues Leben in die Gemäuer unter dem Rathaus ein. Die aktuelle Miete beträgt jetzt noch 350,- €/Monat für einen Cateringservice. Zu dieser Miete sollte eine länger andauernde Bewirtschaftung sichergestellt sein.

Ratskeller Köthen

Ratskeller im Rathaus zu Köthen

Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt ab 01.03.2010

Erhöhung der Grunderwerbsteuer beim Kauf von Immobilien ab 01.03.2010

Auch Sachsen-Anhalt reiht sich in die Bundesländer in Deutschland mit der zweithöchsten Grunderwerbsteuer ein und erhöht diese Steuerart von 3,5% auf 4,5%. Die Grunderwerbsteuer gilt als einer wichtigsten Steueren der Bundesländer. Aller Grunderwerbsteuern der einzelnen Bundesländer in Deutschland finden Sie gut aufbereitet bei [wikipedia]

Neustrukturierung zur VIVD GmbH

Die Marktsituation in der Immobilienbranche ändert sich. Die VIVD GmbH trägt diesem Rechnung und stellt sich neu auf. Lesen Sie mehr dazu direkt auf der neuen Webseite. [VIVD GmbH]

IVD Immobilienpreisspiegel 2009

Der Immobilienmarkt in Sachsen und Sachsen-Anhalt wir betrachtet. Ein stabiler Wohnungsmarkt und somit gute Zeiten für Käufer werden konstatiert. Der ganze Bericht ist als PDF nachzulesen. [Artikel beim IVD leider nicht mehr verfügbar]

Auftaktveranstaltung des VIVD-Verbundes

Die 15 Mitgliedsfirmen des VIVD e.V. trafen sich am 25.01.2008 im Rhein-Main-Kongresszentrum in Frankfurt zur gelungenen Auftaktveranstaltung des VIVD-Verbundes mit ihren Auftraggebern und Kooperationspartnern zu einem ersten Erfahrungsaustausch. Hier geht es direkt zum [VIVD]

Änderung des ZVG (Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung).

Anpassung / Änderung des ZVG ab 2007

Eine wesentliche Änderung für die Abgabe von Geboten im Versteigerungstermin wurde eingeführt. Als Bietsicherheit sind weiterhin 10 Pozent des amtlich festgelegten Verkehrswertes notwendig. Es ist jedoch kein Bargeld mehr zulässig. Mögliche Formen der Bietsicherheit sind ein bankbestätigter Scheck einer in Deutschland zugelassenen Bank, eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder die rechtzeitige Überweisung der Sicherheit auf das Konto der zuständigen Gerichtskasse. Näheres ist dazu auch auf unserer Webseite unter Versteigerungsinfos nachzulesen. [Merkblatt zum Kauf einer Immobilie über die Zwangsversteigerung]