Vorbemerkung
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in
unparteiischer Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit
erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen
gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis-
oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustandekommt. Wenn wir zusätzlich dem
rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern "Allgemeine
Geschäftsbedingungen" zugrunde legen, so geschieht dies in Ausführung und
Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter
Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten.
§ 1
Die Höhe der für unsere Tätigkeit geschuldeten Maklerprovision beträgt 5,0 % zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, berechnet jeweils vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis für nachfolgende Grundstücksgeschäfte.
- Vermittlung des An- und Verkaufs von bebauten Grundstücken
- Vermittlung des An- und Verkaufs von landwirtschaftlichen Grundstücken
einschließlich Hofstellen
- Vermittlung des An- und Verkaufs von Baugrundstücken
- Vermittlung von Grundstückstauschverträgen
- Vermittlung des An- und Verkaufs von Wohnungseigentum/Teileigentum
- Vermittlung einer Ausbietungsgarantie oder eines Ausbietungsvertrages
Bei Kaufpreisen unter 20.000,- EUR können auch andere Provisionssätze vereinbart
werden.
§ 2
Bei Vermietungen und Verpachtungen ist die Maklerprovision zahlbar vom Mieter/Pächter. Sie beträgt bei Mietverträgen gleich welcher Vertragsdauer 1,0 Monatskaltmiete zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete.
§ 3
Die in den §§ 1 und 2 genannten Provisionssätze gelten falls nichts anderes im Exposè angegeben ist.
§ 4
Für die Zusendung von Kopien der Gutachten von Zwangsversteigerungsobjekten wird ein Auslagenersatz (Porto+Kopie) von 15,00 EUR incl. der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
§ 5
Durch die in den §§ 1 und 2 genannten Provisionssätze sind die üblichen
Nebenleistungen der Firma Heiko Kaiser Immobilien und Hausverwaltung, (Inserationskosten,
Portoauslagen, Fahrtkosten, Vertragsentwürfe usw.) mit abgegolten.
Sonderleistungen der Firma Heiko Kaiser Immobilien und Hausverwaltung ,
unterliegen einer besonderen Vereinbarung.
Alle vorgenannten Gebühren und Provisionen gehen zu Lasten des Käufers.
§ 6
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw.
aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit
genügt.
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung.
§ 7
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
§ 8
Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlußtätigkeit. Jeder Alleinauftrag ist für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt: Diese beträgt im Allgemeinen 6 Monate. Wird nicht unter Einhaltung einer Monatsfrist vor Vertragsablauf gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein Vierteljahr. Die Kündigung hat schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.
§ 9
Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben.
§ 10
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
§ 11
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterläßt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
§ 12
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustandekommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z. B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.
§ 13
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, daß der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichtet den Empfänger in voller Höhe zur angeführten Provisionszahlung.
§ 14
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Bei aller Sorgfalt kann keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität übernommen werden. Daher schließen wir jegliche Haftung für die Richtigkeit der Informationen in unseren Angebotsunterlagen aus. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
§ 15
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht und bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sofern der Kauf- bzw. Mietinteressent Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Köthen vereinbart.
§ 16
Die Firma Heiko Kaiser Immobilien und Hausverwaltung, verpflichtet sich, die durch die Zusammenarbeit mit den Kauf- bzw. Mietinteressenten erhaltenen persönlichen Daten nur für eigene Zwecke zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen.
§ 17
Abweichungen von unseren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die aktuellen AGB, wie sie auf unserer Homepage www.hkimmo.de veröffentlicht sind.
Stand: 12/2004